... ist eine Anbieterkennzeichnung.
Es wird also bekannt gegeben, wer eine Website veröffentlicht, und wer für deren Inhalt verantwortlich ist. In Deutschland sind diese Angaben laut §5 TMG und §55 RStV für alle Unternehmenswebsites Pflicht.
Dass diese Angaben richtig sein müssen, versteht sich von selbst. Dennoch nehmen es viele Websitebetreiber nicht genau bzw. wissen nicht, was in ein Impressum hinein gehört, damit es juristisch einwandfrei ist. Viele schauen sich bei anderen Websites das Impressum ab und wissen nicht, dass für Sie vielleicht ganz andere Richtlinien gelten.
Das kann zu einer ärgerlichen Abmahnung führen und teuer werden.
Eine Website, die von Fabian Ewert Design entwickelt wurde, wird mit einwandfreiem Impressum übergeben. Somit kann der Kunde sicher sein, dass die Angaben juristisch wasserdicht sind.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Ein kurzer Anruf zur Kontaktaufnahme genügt:
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